Die Magdeburger Börde ist das nördlichste Landschaftsglied des Mitteldeutschen Trockengebietes. Von Bedeutung für dieses Exkursionsgebiet sind die Schwarzerden aus weichselzeitlichen Lössen. Der sog. 100er-Boden der deutschen Bodenschätzung ist in Eickendorf, südlich von Magdeburg, aufgeschlossen.
Abb. 11: Lage der Exkursionpunkte 1 und 2 im mitteldeutschen Trockengebiet Raum Magdeburg (Ehrhardt et al., 2017). UTM 32U Koordinaten von 1: E: 683808.56 N: 5758786.54, 2: E: 684788.11 N: 5759765.09.
1. Eickendorf Bodenschätzungsmuseum – Einführung in Bodenschätzung
Zur Würdigung der Leistungen der Bodenschätzung für die Bodenbewertung wurde auf dem Hof des ehemaligen Spitzenbetriebes der Bodenschätzung in Eickendorf ein kleines Museum zur Bodenschätzung eingerichtet. Die nachfolgende Zusammenstellung der Schrifttafeln des Museums zeigt die Bedeutung der Bodenschätzung:
Grundlagen und Ziele der Bodenschätzung
Unsere Böden sind ein unersetzliches Naturgut. Die Vielfalt der Böden auf der Erde bedingen unterschiedliche Möglichkeiten für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und darüber hinaus vielfältige Bodeneigenschaften. Die Besteuerung des Grundbesitzes und damit des land- und forstwirt-schaftlichen Vermögens nach dem Ertrag wird schon seit langem als ein legitimes Anliegen des Staates angesehen.
Zur Erhebung der Grundsteuer sind bereits im 19. Jahrhundert in den meisten deutschen Ländern sog. Grundsteuerbonitierungen entwickelt worden. Ziel war die Festlegung des Reinertrags und der Steuerbelastung durch Einteilung aller Flächen in Kulturarten (z.B. Acker. Wiese) und durch die Differenzierung dieser Kulturarten in Bonitätsklassen. Diese Besteuerungsgrundlagen waren nach dem Aufbau einer Reichsfinanzverwaltung in den zwanziger Jahren als einheitliche Bewertungsgrundlage nach dem Reichsbewertungsgesetz von 1925 nicht verwendbar, denn
- sie basierten auf bodenkundlichen und betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen des vorigen Jahrhunderts,
- die Bonitierungsergebnisse veralteten aus Gründen der Änderung der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen sowie der Geldwertentwicklung ohne regelmäßige Fortführung und
- die einzelnen Landesbonitierungen waren untereinander
nicht ohne Weiteres vergleichbar.
In dieser Situation wurde im Reichsfinanzministerium beschlossen, eine einheitliche Bodenbonitierung zur Ergänzung der bereits seit 1925 laufenden Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vorzubereiten. Diese Bonitierung konnte auf den damals neuesten Erkenntnissen der Bodenkunde sowie der landwirtschaftlichen Betriebslehre aufbauen. So wurde am Ende der zwanziger und zu Beginn der dreißiger Jahre unter der Leitung von Walter Rothkegel und Heinrich Herzog das System der Bodenschätzung ausgearbeitet, das sich von den bis dahin bekannten Verfahren der Grundsteuerbonitierung in wesentlichen Punkten grundlegend unterschied. Für jede landwirtschaftlich nutzbare Bodenfläche Deutschlands sollte nach einheitlichem Schätzungsrahmen
- eine genaue Kennzeichnung des Bodens nach seiner Beschaffenheit auf Grund bodenkundlicher Kriterien und
- eine Bewertung der Ertragfähigkeit nach einer Reinertragsverhältniszahl erfolgen.
Damit war sichergestellt, dass die Schätzungsergebnisse im Wesentlichen für alle Zukunft brauchbar bleiben konnten und einer Überprüfung nur unterzogen werden mussten, soweit sich natürliche und wirtschaftliche Ertragsbedingungen geändert haben. Den Schöpfern der Bodenschätzung ist dank der genialen Beschränkung auf die für die Ertragfähigkeit wesentlichen Bodenmerkmale ein großer Wurf gelungen. Dazu trugen auch die Vereinfachung der wissenschaftlichen Grundlagen und die praxisnahen Durchführungsvorschriften bei. Das Bodenschätzungsgesetz trat am 16. Oktober 1934 in Kraft, das eine Reihe von Verwaltungsvorschriften nach sich zog.
Die Durchführung der Bodenschätzung
Für die Bodenschätzung wurde ein vergleichendes Verfahren in mehreren Stufen entsprechend dem hierarchischen Aufbau der Reichsfinanz-verwaltung konzipiert:
Unter der Leitung des Reichsfinanzministeriums wurde aus 12 Persönlichkeiten der Schätzungsbeirat. Dieser Beirat schätzte vorweg in ganz Deutschland von 1934 bis 1939 ca. 7000 ausgewählte Flächen als sog. Musterstücke der Bodenschätzung. Für die Musterstücke wurden bodenkundliche und bodenphysikalische Analysen gefertigt. Sie wurden rechtswirksam bekanntgegeben und dienten als maßgebliche Schätzungsbeispiele. Das Reichsfinanzministerium leitete die weitere Bodenschätzung.
Bei den Landesfinanzämtern, den heutigen Oberfinanzdirektionen, wurden Fachbeamte, sog. Leitende Landwirte, bestellt, die die Bodenschätzung in ihrem Amtsbezirk leiteten. Gleichzeitig wurden Landesschätzungsbeiräte berufen, die das Netz der vorhandenen Musterstücke verdichten sollten.
In den Finanzamtsbezirken wurden schließlich die Schätzungsausschüsse gebildet, denen jeweils ein Fachbeamter als amtlicher Bodenschätzer vorstand. Dazu kamen ehrenamtliche Bodenschätzer, Grabarbeiter und Vermessungstechniker. Dem Ausschuss oblag die Schätzung aller einzelner Flächen seines Bezirks unter Beachtung der Musterstücke und der von ihm in jeder Gemarkung angelegten Vergleichsstücke.
Nach kartenmäßiger Vorbereitung zur Abgrenzung der Nutzungsarten und Festlegung der Vergleichsstücke untersucht der Schätzungsausschuss die zu schätzenden Flächen durch Bohrungen mit dem Bohrstock bis zu 1 m Tiefe im Abstand von maximal 50m x 50m. Für jede Bohrung werden Klasse (Bodenklasse) und Wertzahl bestimmt und anschließend vergleichbare Werte zu einer Fläche mit einem mittleren Schätzungsergebnis, der Klassenfläche, zusammengefasst. Für die einzelnen Klassenflächen sind sog. bestimmende Grablöcher anzulegen, bei denen auch eine Beschreibung des Bodenprofils festgehalten wird. Die gesamten Ergebnisse der Schätzung werden vor Ort im Feldschätzungsbuch und in der Feldkarte festgehalten und später in die Schätzungsbücher und die Schätzungskarten übertragen. Die Bodenschätzungsergebnisse sind nach Offenlegung in das Kataster zu übernehmen. Bei diesem Vorgehen konnte ein Schätzungsausschuss täglich zwischen 20 und 100 ha Fläche schätzen, im Mittel betrug die Tagesleistung 40 – 50 ha.
- Seit 1935 wurden die Schätzungsarbeiten mit mehreren hundert Schätzungsausschüssen mit großem Nachdruck vorangetrieben. Nach der kriegsbedingten Unterbrechung wurden die Bodenschätzungsarbeiten bereits ab 1946 in der Zuständigkeit der Landesfinanzverwaltungen wiederaufgenommen. Bis Ende der fünfziger Jahre konnte dann ein weitgehender Abschluss der Erstschätzungen in allen deutschen Ländern registriert werden.
- Die Schätzungsergebnisse bedürfen einer dauernden Pflege, um den aktuellen Stand der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlich nutzbaren Böden wiederzugeben. Anlässe zu Nachschätzungen sind alle wesentlichen Änderungen der natürlichen Ertragsbedingungen. Diese kommen insbesondere bei Änderung der Nutzungsart, bei Ent- und Bewässerungsmaßnahmen, Neulandgewinnung oder Rekultivierungen in Betracht.
Mit den Ergebnissen der Bodenschätzung ist in Deutschland ein einzigartiges Datenmaterial entstanden, dessen Bedeutung weit über die steuerliche Anwendung hinausreicht. Die Bodenschätzungsdaten dienen ebenso für Beleihungszwecke im Kreditwesen, als Kauf- und Pachtpreismaßstab im Bodenverkehr, als Tauschmaßstab bei der Flurbereinigung, für Maßnahmen der Bodennutzungsplanung und unmittelbar als Grundlage für agrar- und sozialpolitische Entscheidungen.
Heute steht die Finanzverwaltung am Beginn der Einbeziehung der Datenverarbeitung in die Bodenschätzung. Erste Schritte sind die Vorarbeiten zur Digitalisierung der Altdatenbestände, der Entwurf eines neuen Feldschätzungsbuchs, ein EDV-Programm zur Auswertung der Musterstücksdaten und Überlegungen zum PC-Einsatz bei den praktischen Schätzungsarbeiten. Damit sollen zugleich die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Verwendung der Bodenschätzungsergebnisse insbesondere im nichtsteuerlichen Bereich, z.B. beim Aufbau von Bodeninformationssystemen, erleichtert wird.
Die Bodenschätzung in der Gemeinde Eickendorf
Die Reichsbodenschätzung wurde in der Gemeinde Eickendorf, damals Kreis Calbe, heute Kreis Schönebeck, im März/April 1935 durchgeführt. Der amtliche Bodenschätzer war Siegel, als ehrenamtliche Bodenschätzer fungierten Dr. Schulze, Stöhr, Büchner, Herold, der Vermessungstechniker hieß Hübner. Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung wurden damals Einsprüche geltend gemacht, wie aus den Unterlagen hervorgeht:
„Die für die Festsetzung der Klimazuschläge zugrundegelegte jährliche Niederschlagsmenge von 483 mm ist in den letzten 10 Jahren bei weitem nicht erreicht worden. In den letzten 6 Jahren ist der Grundwasserstand wesentlich gesunken. Aus diesem Grunde erscheint es uns nicht gerechtfertigt zu sein, noch einen Klimazuschlag von 4 zu machen.“ (1. 7. 1936)
Methodik der Bodenschätzung auf dem Ackerland
Die im Bodenschätzungsgesetz vorgeschriebenen Schätzungsrahmen sind das Herzstück des Vorschriftenwerks. Der Ackerschätzungsrahmen ermöglicht eine Bodenbewertung nach Reinertragsverhältniszahlen von 7 bis 100. Diese Bodenzahlen wurden nach folgenden Kriterien ermittelt:
Neun Bodenarten:
- S (Sand), Sl (anlehmiger Sand),
- lS (lehmiger Sand), SL (stark sandiger Lehm),
- sL (sandiger Lehm), L (Lehm),
- LT (toniger Lehm), T (Ton),
- Mo (Moor)
Die Differenzierung dieser verschiedenen Bodenarten erfolgte nach dem Gehalt an abschlämmbaren Anteilen (< 0,01 mm Korndurchmesser).
Vier Entstehungsarten (auch als geologische Herkunft oder geologisches Alter des Gesteins, aus dem sich der Boden entwickelt hat, bezeichnet):
- Diluvium oder „Diluvialböden“ (pleistozäne = eiszeitliche Sedimente außer Löss, einschließlich tertiäres Material)
- Aluvium oder „Aluvialböden“ (holozäne Sedimente der Talauen, Niederungen und Küste)
- Löss oder „Lössböden“
- Verwitterungsmaterial oder „Verwitterungsböden“ paläozoischer und mesozoischer Gesteine
- Vg grobes, steiniges Verwitterungsmaterial (oder „Gesteinsböden“) paläozoischer und mesozoischer Gesteine
Sieben Zustandsstufen
Damit wurde der Entwicklungsgrad der Böden vom Rohboden über eine Stufe höchster Leistungsfähigkeit bis zur Ausbildung eines Podsols erfasst. Bei der Einordnung in die betreffende Zustandsstufe spielt die Tiefe des Wurzelraums und der Ackerkrume eine wesentliche Rolle. Es werden 7 Zustandsstufen unterschieden, wobei die Stufe 1 durch den günstigsten, die Stufe 7 durch den ungünstigsten Zustand, also die geringste Entwicklung oder stärkste Verarmung gekennzeichnet ist.
Nach diesen Kriterien wurde mit Hilfe des Ackerschätzungsrahmens die jeweils zutreffende Reinertragsverhältniszahl aus der Spanne von 7 (ertragschwächster) – 100 (ertragreichster Boden) bestimmt. Der so ermittelten Bodenzahl wurde durch Zu- oder Abschläge wegen weiterer abweichender natürlicher Ertragsbedingungen (z.B. ungünstige Reliefverhältnisse, starker Bodenwechsel = „Verschießen” des Bodens) die Ackerzahl zugeordnet. Die Klassenflächen (Bodenflächen, die nach den genannten Kriterien gleichartig und auf den Bodenschätzungskarten als solche ausgegrenzt sind), setzen sich aus folgenden Symbolen zusammen (Beispiel):
sL D 3 65/60 | ||||
Durchschnittsbodenart bis 1 m unter Flur | geol. Entstehungsart | Zustandsstufe | Bodenzahl | Ackerzahl |
= sandiger Lehmboden | = Diluvialboden | = 3 | = 65 | = 60 |
Bodenklasse | Wertzahlen |
Methodik der Bodenschätzung auf dem Grünland
Bei der Schätzung des natürlichen Grünlands wurden, abweichend gegenüber dem Ackerland, folgende Kriterien zur Schätzung herangezogen:
5 Bodenarten:
- S (Sand)
- IS (lehmiger Sand)
- L (Lehm)
- T (Ton)
- Mo (Moor)
3 Zustandsstufen (oder auch Bodenstufen genannt):
Es werden nur die Stufen I, II und III ausgewiesen (Zusammenfassung gegenüber den Ackerstandorten)
3 Klimastufen (nach durchschnittlicher Jahrestemperatur in Grad Celsius):
- a = 8 Grad und mehr
- b = 7,9 – 7,0 Grad
- c = 6,9 – 5,7 Grad
- d = 5,6 Grad und darunter
5 Wasserstufen (Wasserverhältnisse)
- 1 symbolisiert frisch (die beste Wasserstufe) und
- 5 als nass bis sumpfig oder sehr trocken (die schlechtesten Wasserverhältnisse)
Mit Hilfe des Grünlandschätzungsrahmens wird nach den genannten Kriterien die Grünlandgrundzahl von 7 bis 88 ermittelt und unter Berücksichtigung weiterer abweichender Ertragsbedingungen durch Zu- oder Abschläge die Grünlandzahl bestimmt. Als Beispiel für das Klassenzeichen der Flächen des natürlichen Grünlands wird angeführt:
L II b 1 65160 | |||||
Durchschnittsbodenart bis 1 m unter Flur | Bodenstufe | Klimastufe | Wasserstufe | Grünlandgrundzahl | Grünlandzahl |
Lehmboden | = II | b = 7; 9-7 Grad im Jahresmittel | = 1 frisch | = 65 | = 60 |
Bodenklasse | Wertzahlen |
Der Spitzenbetrieb der Bodenschätzung
Der Spitzenbetrieb der Bodenschätzung mit dem Reichshundertsatz 100 lag bei seiner Auswahl im Landesfinanzamtsbereich Magdeburg. Damals gehörte die Gemeinde Eickendorf zum Kreis Calbe/Saale, heute zum Kreis Schönebeck.
Eickendorf liegt ca. 7 km südwestlich von Schönebeck. Die Auswahl des Spitzenbetriebes Haberhauffe/Jäger (Eigentümerin war die Witwe Else Haberhauffe, bewirtschaftet wurde der Betrieb von der Familie Willy Jäger) in Eickendorf erfolgte bereits Ende der zwanziger Jahre, da er im fruchtbarsten Bodengebiet Deutschlands, der Magdeburger Börde, lag, und hier die besten (ertragreichsten) Böden, die Schwarzerden aus Löß, verbreitet sind. Außerdem war der Hof Haberhauffe/Jäger damals eine Musterwirtschaft und gilt heute noch als der von der Bodenschätzung bestbewertete Bauernhof Deutschlands.
Der landwirtschaftliche Betrieb umfasste eine Gesamtfläche von 22,88 ha; 22,6 ha wurden in 4 Flächeneinheiten als Acker genutzt, die in einem Radius von 1 km um das Gehöft lagen. Diese günstige innere Verkehrslage war auch für die Auswahl des Betriebes als Spitzenbetrieb der Bodenschätzung mit ausschlaggebend. Hinzu kamen befestigte Landstraßen und der Bahnanschluss an der Strecke Magdeburg – Sangerhausen – Erfurt als Merkmale einer guten äußeren Verkehrslage.
Tab. 3 Ergebnisse der Bodenschätzung für den Spitzenbetrieb Haberhauffe/Jäger (1935)
Parzelle Nr. | Größe in ha | Klassenzeichen der Reichsbodenschätzung | |||||
1 | 9,5440 | L1Lö | 97/101 | L1Lö | 100/102 | ||
26 | 0,0080 | L1Lö | 100/102 | ||||
40 | 0,0080 | L1Lö | 100/102 | ||||
547/54 | 1,6504 | L1Lö | 97/101 | ||||
171/23 | 1,8746 | L1Lö | 98/102 | ||||
172/23 | 3,0625 | L1Lö | 98/102 | ||||
238/24 | 0,0800 | L1Lö | 98/102 | ||||
239/24 | 3,4740 | L1Lö | 98/100 | L1Lö | 98/102 | ||
135/24 | 2,9380 | L1Lö | 98/100 | L1Lö | 98/102 | ||
186/102 | 0,2020 | Hofraum | |||||
114/23 | 0,0386 | Feldscheune | |||||
Summe | 22,8801 |
Tab. 4 Die Reichsmusterstücke des Spitzenbetriebes
Im Spitzenbetrieb liegen 3 Reichsmusterstücke, die nachfolgend aufgeführt werden (Lage siehe Skizze des Spitzenbetriebes):
Musterstück-Nr. | Parzelle | Größe (a) | Seehöhe (m) | Jahresniederschlag (mm) | Jahreswärme (°C) | Bodengefüge | Klassenzeichen |
M82 | 547/54 | 62 | 80 | 480 | 9 | hmiL 3 hmiL 3 kaLö | L1Lö 100/104 |
M83 | 1 | 122 | 72 | 480 | 9 | hmiL 3 hmiL 5-6 kaLö | L1Lö 100/104 |
M84 | 171/23 | 50 | 82 | 480 | 9 | h-h miL 3 h-h miL 2 kaLö | L1Lö 95/99 |
Angaben der Bodenschätzung von 1935
Anbauverhältnis bis 1945
- 30% Getreide, bes. Winterweizen und Sommergerste
- 20% Zuckerrüben
- 12% Luzerne und Feldfutter
- 8 % Kartoffeln, bes. Frühkartoffeln
- 30% Gemüse, bes. Frühgemüse, wie Steckzwiebeln, frühe Möhren und Kohlrabi als Bündelware, getopfter Frühweiß- und Wirsingkohl, Pflückerbsen, grüne Bohnen, Spinat und Petersilie, sowie 2 ha Zwiebelsamen (mit eigener Trocknungsanlage)
- Kein Grünland! Der hohe Stallmistbedarf (hoher Hackfruchtanteil) wurde durch Zukauf von Pferdemist von der Trabrennbahn Berlin gedeckt.
Viehbesatz bis 1945
- 4 Pferde
- 4 Kühe
- 6 Mastbullen
- Schweine und Hühner nur zur Eigenversorgung
Ernteerträge bis 1945
- 48 — 52 dt/ha Winterweizen
- 200 dt/ha Frühkartoffeln (Ernte ab Mitte Juni)
- 400 — 480 dt/ha Zuckerrüben
Abb. 12: Museum Bodenschätzung
Tab. 5 Geschichte des Bauernhofes Haberhauffe/Jäger — Eickendorf
19. Jahrhundert | Nutzung des Gehöfts als Fuhrunternehmen. Besitzer war der Großonkel von E. Haberhauffe (geb. Wiegand). Er fuhr mit dem Pferdewagen bis nach Paris, um Handelsware zu holen. |
1880 | Else Wiegand geboren; 1904 Heirat — Else Haberhauffe |
1900-1904 | Ausbau des Gehöfts als landwirtschaftlicher Betrieb; Bewirtschaftung von 17,5 ha durch Familie Haberhauffe |
1916 | Else Haberhauffe verwitwet; sie war Eigentümerin des Hofes bis 1938 |
1925 | Landwirt Willy Jäger (geb. 1900) heiratete die Tochter der Familie Haberhauffe, Elsbeth Haberhauffe. Die Familie Jäger bewirtschaftete nun den Hof. Der landwirtschaftliche Betrieb entwickelte sich unter der Leitung von Willy Jäger zu einer Musterwirtschaft. |
1925, 1928, 1931, 1935: | Der landwirtschaftliche Betrieb der Witwe E. Haberhauffe wurde im Rahmen der Einheitsbewertung bei den Hauptfeststellungen am 1. Januar in den genannten Jahren als „Reichsspitzenbetrieb” mit der höchsten Verhältniszahl 100 bewertet, nicht zuletzt wegen der hervorragenden Qualität der Böden. |
1928 | Auswahl des Betriebes der Witwe E. Haberhauffe vom Bewertungsbeirat für Ackerland als Vergleichsbetrieb, „bei dem die neben der Bodenbeschaffenheit mitwirkenden Faktoren nicht allzu weit vom Mittel entfernt liegen” (ROTHKEGEL/HERZOG 1928). |
1932 | Zukauf von 5 ha Ackerland |
1934 | Schätzung der drei Musterstücke des Reichsspitzenbetriebes |
1935 | Zupachtung von 5 ha Ackerland von einer Domäne |
1935 | Durchführung der Bodenschätzung in Eickendorf (Verabschiedung des Bodenschätzungsgesetzes am 16. Oktober 1934) |
1938 | Else Haberhauffe verstorben; E. Jäger (geb. Haberhauffe) wurde Eigentümerin des Gehöfts (bis 1978) |
1945 | Als Folge der Bodenreform mussten 5 ha Pachtland abgegeben werden. |
1946 | Staatliche Pflichtbeauflagung des Betriebes mit pflanzlichen und tierischen Produkten. |
1947 | Willy Jäger im Internierungslager Mühlberg/Elbe gestorben |
1953 | März: Zwangsaufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes, da „Großbauern” (ab 20 ha) nicht „kreditwürdig” waren. Bewirtschaftung der Flächen durch den Örtlichen Landwirtschaftsbetrieb Eickendorf. |
ab 1954 | Bewirtschaftung der Flächen durch die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft Eickendorf, später Biere |
1978 | E. Jäger (geb. Haberhauffe) gestorben, Eigentümer des Hofes wurde Willy Jäger (geb. 1931) |
1990 | Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen an die Landwirtschaftliche Produktivgenossenschaft Bördeland e. G., Biere |
1992 | 15. Mai: Enthüllung der Erinnerungstafel „Bodenschätzung”; Beginn des Ausbaus des ehemaligen Pferdestalls als kleines Museum „Bodenschätzung” |
1993 | 14. Dezember: Eröffnung des Museums „Bodenschätzung” im Gehöft Haberhauffe/Jäger |

